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Zulassungsvoraussetzungen
Das Zulassungsverfahren ergibt sich aus dem Landeshochschulgesetz und folgt den auch sonst üblichen Regularien. Allgemeine Informationen dazu finden Sie auf den entsprechenden Webseiten des Zulassungs- und Prüfungsamtes der Dualen Hochschule Karlsruhe.
Die wichtigsten Punkte sind nachfolgend kurz aufgeführt:
- Qualifizierender Schulabschluss oder umfangreiche Praxiserfahrung
Es bestehen mehrere Zugangswege zum UN. Die meisten Bewerber verfügen über das Abitur (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife), der Zugang ist jedoch alternativ auch mit FH-Reife, mit einem Meisterbrief oder einer äquivalenten beruflichen Qualifikation (Fachwirt o.ä.), oder ggf. auch über umfangreiche Praxiserfahrung möglich.
Die wichtigsten Informationen finden Sie in dieser Übersicht.
- Berufserfahrung
Der Nutzen dieses Studiengangs erschließt sich in der Regel erst dann in vollem Umfang, wenn der Studierende bereits ein Mindestmaß an praktischer Berufserfahrung mitbringt. Insbesondere die fachspezifische Kompetenz bezogen auf den Unternehmensgegenstand und die Produkte sollten Studierende bereits erworben haben.
Eine formale Anforderung an bestimmte Mindestzeiten für eine Berufserfahrung existiert jedoch nicht. Gerade Unternehmensnachfolger helfen oft schon früh im Unternehmen mit und lernen den Betrieb so gut kennen.
überzeugen Sie uns von Ihren Praxiserfahrungen!
- Persönliche Kontaktaufnahme und Studienberatung
Die Zulassung für den Studiengang Unternehmertum erfolgt nicht lediglich aufgrund einer schriftlichen Bewerbung. Die Studiengangsleitung fährt mindestens ein ausführliches Gespräch mit jedem ernsthaften Interessenten und besucht in der Regel auch das Unternehmen.
- Zulassung des Unternehmens als Ausbildungsbetrieb
Bei einer sinnvollen Konstellation lassen wir das Unternehmen als Ausbildungsbetrieb der Dualen Hochschule Karlsruhe zu. Das Unternehmen benennt in einem zweiten Schritt den Studierenden, den es an die Duale Hochschule entsendet (hoffentlich Sie!).
- Ausbildungsvertrag mit dem Betrieb
Das Studium an einer Dualen Hochschule setzt einen entsprechenden Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen für die Zeit des Studiums voraus. Weitere Informationen dazu hier.
Im Unterschied zum sonst üblichen Verfahren muss dieser Ausbildungsvertrag jedoch nicht zeitlich befristet sein und mit dem Studium auslaufen, sondern kann ergänzend zum vorhandenen unbefristeten Arbeitsvertrag geschlossen werden.
Für die inhaltliche Ausgestaltung des Ausbildungsvertrages (insbesondere auch zur Ausbildungsvergütung) gelten die Richtlinien der Dualen Hochschule.
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