|
|
 |

 |
 |
 |
 |
 |
Zulassung zum Studium
Zwei Zulassungsschritte sind zu unterscheiden:
- Zulassung des Unterehmens als Ausbildungspartner der Dualen Hochschule
Ein Unterehmen kann Ausbildungspartner der Dualen Hochschule werden, sofern es nachweisen kann, dass es eine Umgebung bietet, in der Studierende die Studienziele des gewählten Programms erreichen können.
Für den UN bedeutet dies, der Studierende muss u.a.
- in die oberste Führungsebene zumindest informativ einbezogen sein,
- Zugriff auf alle Zahlen und Daten im Unternehmen haben,
(incl. alle Jahresabschlüsse, Verträge, Planungsdaten etc.)
- bei wichtigen Gesprächen dabei sein können,
(z.B. mit wichtigen Geschäftspartnern, Banken, Steuerberatern etc.)
- betriebliche Projekte im Unternehmen umsetzen können.
Das Antragsformular finden Sie im Download-Bereich.
- Zulassung des vom Unternehmen benannten Studierenden zum Studium
Ein zugelassener Ausbildungspartner bestimmt nach eigenen Kriterien, wer als Studierender entsandt wird, die Duale Hochschule nimmt keinen Einfluss auf das Auswahlverfahren.
Allerdings werden die formalen Voraussetzungen geprüft, d.h.
- Verfügt der Studierende über eine gültige Zugangsqualifikation?
(Abitur bzw. als gleichwertig anerkannte Berufsqualifikation)
- Liegt ein gültiger Ausbildungsvertrag mit dem Unternehmen vor?
|
|
|